KFW-Fördermöglichkeiten für Haustüren
Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen: - die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen
- einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen - für Schlösser (z. B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen. - bei Mehrfachverriegelungssystemen mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser eingebaut werden.
Ohne gesonderte technische Anforderungen: Einbau von Türspionen.Baugebundene Assistenzsysteme: Bild-(Gegensprechanalagen) - z.B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung.
Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) wird u. a. der Einbau einbruchssicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie die dazu gehörigen einbruchhemmende Nachrüstprodukte mit finanziert.
weitere Infos unter: www.kfw.de
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